In der BILD am Sonntag vom 25.04.2007 fordert der Gesundheitsminister Schnappauf ein Gesetz zur Pegelbegrenzung in Diskotheken. Eine Meldung, die im ersten Moment zum Nicken auffordert. Der Weser-Kurier berichtete ja schon vor über 5 Jahren über die Messungen mit Jochen Keibel in Bremer Diskotheken und stellte viel zu hohe Pegel fest.
Was der Gesundheitsminister aufgeschnappt hat, ist die Pegelbegrenzung auf 99 dB, die von den Fachleuten des DIN-Normenausschusses empfohlen werden. Dies in den Alltag der Diskotheken einzuführen, wird sicher nicht ohne Druck möglich sein. Aber ein Gesetz gegen Disko-Lärm ist Stammtischpolitik und nicht umsetzbar. Die Diskussion unter Fachleuten ist längst weiter.
Der ursprüngliche Entwurf der Neufassung der DIN-Norm 15905 ist da viel praxisnäher. Leider hat die Lobbyarbeit zu einer erheblichen Verwässerung des Entwurfes geführt:
Einhaltung des 99 dB Halbstundenmittelungspegels und Protokollpflicht des Veranstalters.
Maximalpegelberenzung bei Pegelspitzen.
Information des Publikums und Verfügungstellung von Gehörschutz-
Visualisierung des Pegels für das Publikum (z.B. rot/grün, wie beim SoundEar)
Der Punkt 4 ist aus Furcht vor Klagen Geschädigter aus dem Entwurf der Norm gekippt worden. Mit unserer Erfahrung von über 1000 installierten Pegelindikatoren können wir aber nur empfehlen, das Publikum nicht aus der Verantwortung zu entlassen. Nicht Gesetze bewirken gesundheitsbewußtes Verhalten, sondern Aufklärung.